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Wie mehrere Medien berichten, wird  in Hamburger Grundschulen und Kindertagesstätten Kindern der Zugang zur Schulspeisung verweigert, wenn diese nicht Ihre Fingerabdrücke abgeben.

Die Speicherung von Fingerabdrücke von Kindern - teils gegen den erklärten Willen Ihrer Eltern - als Zugangs bzw. Bezahlsystem in Schulkantinene verstößt nach unserer Auffassung gegen das Recht zur Informationellen Selbstbestimmung und das Grundrecht auf Privatsphäre.

Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.

EMRK Art. 8 Abs. 1

Durch diese Maßnahmen wird den Jüngsten der Gesellschaft suggeriert, dass es völlig normal sein, seine biometrischen Merkmale für triviale Bezahlvorgänge oder Zugangskontrollen einzusetzen. Damit wird das Bewusstsein für einen möglichen Missbrauch der Daten untergraben.

Es gibt bewährte Systeme, um die Bezahlung in solchen Kantinen zu gewährleisten, die seit Jahrhunderten funktionieren und allein der Umstand des Outsourcings an externe Dienstleister rechtfertig nicht die erkennungsdienstliche Behandlung von Minderjährigen.

Aus diesem Anlass weisen wir nocheinmal auf unseren "Fingerabdruck selberbasteln" Workshop hin, welcher hier nachgelesen werden kann.

Betroffenen Eltern, Schülern und Lehrern stehen wir gerne zu Gesprächen und Anleitung zur Verfügung.