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Der FoeBuD e.V. will Mitte Februar 2011 eine Verfassungsbeschwerde gegen das Zugangserschwerungsgesetz einreichen. Er hat die Rechtsanwälte Dominik Boecker und Thomas Stadler damit beauftragt, die Beschwerde auszuarbeiten.

Alle Bürger werden dazu aufgerufen sich an der Initiative zu beteiligen.

Das Zugangserschwerungsgesetz, durch das der Zugang zu Abbildungen sexuellen Missbrauchs im Internet versperrt werden soll, ist am 23. Februar 2010 in Kraft getreten. Das Bundesinnenministerium hat aber erlassen, dass es nicht angewendet werden soll.

Die Bürgerrechtler argumentieren, dass das Zugangserschwerungsgesetz die technische Grundlage für eine landesweite Zensurinfrastruktur im Internet schaffe. Das Risiko sei groß, dass Webseiten gesperrt werden, die kein strafbares Material beinhalten. Zudem würden die illegalen Inhalte nicht gelöscht und Computerkundige könnten die Sperre leicht umgehen.